Sie beziehen eine Pension und Sie haben Anspruch auf ein Ersatzeinkommen?
- Sie beziehen eine Hinterbliebenenpension und Arbeitslosengeld, eine Arbeitsunfähigkeits- oder Invaliditätsentschädigung oder eine im Rahmen der "konventionellen Frühpension" gewährte Zusatzentschädigung.
- Sie beziehen eine Hinterbliebenenpension und eine Leistung wegen Laufbahnunterbrechung oder Minderung der Arbeitsleistungen?
- Sie beziehen eine Ruhestandspension und ein Ersatzeinkommen?





