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Jährliche Erklärung "FHP"

Die öffentlichen Einrichtungen, deren Personal Beiträge an den Fonds für Hinterbliebenenpensionen (FHP) abführt, sind gesetzlich gehalten, ihre "FHP"-Erklärung (die namentliche Aufstellung) jährlich beim Pdöd einzureichen.

Dateien zum Download

zum Download Brief 1 - Öffentliche Einrichtungen, außer den halbstaatlichen Einrichtungen
zum Download Brief 2 - Speziell für die halbstaatlichen Einrichtungen
zum Download Anlage 1 - Über Gehaltszuschläge und Gehaltszulagen, die bei der Berechnung der Ruhestandspension berücksichtigt werden
zum Download Anlage 2 - über das "Gesetz vom 10. April 1995"
zum Download Anlage 3 - Die Vorlage (Namensliste)
zum Download Anlage 4 - Der Anleitung bei der Benutzung des Dokuments Namensliste

 

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