Jährliche Erklärung "FHP"
Die öffentlichen Einrichtungen, deren Personal Beiträge an den Fonds für Hinterbliebenenpensionen (FHP) abführt, sind gesetzlich gehalten, ihre "FHP"-Erklärung (die namentliche Aufstellung) jährlich beim Pdöd einzureichen.
Dateien zum Download
| Anlage 3 - Die Vorlage (Namensliste) |
| Anlage 4 - Der Anleitung bei der Benutzung des Dokuments Namensliste |





